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OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 140
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung der Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers auf Grund der einfachen Sachlage der Rechtssache
- Judicialis
StPO § 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
Andererseits sind in Ansehung seines Freiheitsgrundrechts mit zunehmender Dauer der nahezu 7 Jahre andauernden Freiheitsentziehung zunehmend höhere Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung zu stellen (zu vergleichen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05). - OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99
Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung, …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend hervor gehoben, dass derartige Besonderheiten nicht bereits darin liegen, dass noch eine längere Freiheitsstrafe gegen den Verurteilten zu vollstrecken (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319 f.) bzw. dieser als rechtlicher Laie mit den Besonderheiten des Strafvollstreckungsverfahrens nicht vertraut ist (zu vergleichen OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2002 - 2 Ws 12/02 - m. w. N.). - OLG Hamm, 04.02.2002 - 2 Ws 12/02
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend hervor gehoben, dass derartige Besonderheiten nicht bereits darin liegen, dass noch eine längere Freiheitsstrafe gegen den Verurteilten zu vollstrecken (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319 f.) bzw. dieser als rechtlicher Laie mit den Besonderheiten des Strafvollstreckungsverfahrens nicht vertraut ist (zu vergleichen OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2002 - 2 Ws 12/02 - m. w. N.).