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   OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06   

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https://dejure.org/2006,26071
OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,26071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2006 - 4 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,26071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2006 - 4 Ws 203/06 (https://dejure.org/2006,26071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers auf Grund der einfachen Sachlage der Rechtssache

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
    Andererseits sind in Ansehung seines Freiheitsgrundrechts mit zunehmender Dauer der nahezu 7 Jahre andauernden Freiheitsentziehung zunehmend höhere Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung zu stellen (zu vergleichen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend hervor gehoben, dass derartige Besonderheiten nicht bereits darin liegen, dass noch eine längere Freiheitsstrafe gegen den Verurteilten zu vollstrecken (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319 f.) bzw. dieser als rechtlicher Laie mit den Besonderheiten des Strafvollstreckungsverfahrens nicht vertraut ist (zu vergleichen OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2002 - 2 Ws 12/02 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.02.2002 - 2 Ws 12/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06
    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer zutreffend hervor gehoben, dass derartige Besonderheiten nicht bereits darin liegen, dass noch eine längere Freiheitsstrafe gegen den Verurteilten zu vollstrecken (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 319 f.) bzw. dieser als rechtlicher Laie mit den Besonderheiten des Strafvollstreckungsverfahrens nicht vertraut ist (zu vergleichen OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2002 - 2 Ws 12/02 - m. w. N.).
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